Verfahren und Rollen¶
Diese Seite erklärt das Verfahren hinter Begleitschein und Übernahmeschein so weit, wie du es für eine Integration brauchst: wer beteiligt ist, wer wann einen Layer anlegt und signiert, welche Fristen gelten und was ZEDAL dabei übernimmt. Wie die einzelnen Aufrufe aussehen, zeigen Begleitschein je Rolle und Begleitschein und Übernahmeschein.
Rechtsgrundlage ist die Nachweisverordnung (NachwV), das Format legt die BMU-Schnittstellenspezifikation fest. Die Paragraphen sind an jeder Stelle genannt, damit du sie nachlesen kannst. Diese Seite fasst zusammen, sie ersetzt nicht den Wortlaut der Verordnung.
Die Belege¶
| Beleg | Wofür | Nummer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Entsorgungsnachweis (EN), Sammelentsorgungsnachweis (SN) | Vorabkontrolle: Die Behörde bestätigt, dass ein Abfall in einer bestimmten Anlage entsorgt werden darf. Läuft über Jahre und trägt viele Transporte. | EN bzw. SN, Landeskenner, 9 Zeichen, Prüfziffer |
§§ 3–9 NachwV |
| Begleitschein (BGS) | Verbleibskontrolle: begleitet einen Transport vom Erzeuger zum Entsorger und verweist auf den Nachweis. | „1“ und 13 Ziffern, Prüfziffer | §§ 10, 11 NachwV |
| Übernahmeschein (UNS) | Übernahme beim einzelnen Erzeuger in der Sammelentsorgung; außerdem bei Kleinmengen. | „2“ und 13 Ziffern, Prüfziffer | §§ 12, 16 NachwV |
Diese Anleitung behandelt Begleitschein und Übernahmeschein. Entsorgungsnachweise liest die BmuDocumentApi zwar, ihr Ablauf ist aber nicht Gegenstand dieser Seiten.
Die Begleitschein- und Übernahmescheinnummern stammen aus dem System der Länder (§ 28 Abs. 4 NachwV). In ZEDAL holst du sie mit FetchNumbers ab, siehe Nummern. Die Feldformate stehen in den Feldregeln.
Die Beteiligten¶
Die NachwV nennt die Beteiligten eines Transports zusammen Abfalltransportbeteiligte (ATB). Jeder von ihnen hat im Begleitschein ein eigenes Feld, legt einen eigenen Layer an und signiert ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES, § 19 Abs. 1 NachwV).
| Beteiligter | Feld im BGSDokument |
LayerType |
Rolle |
Signiert spätestens | NachwV |
|---|---|---|---|---|---|
| Erzeuger | erzeuger |
ERZEUGER |
ERZ |
bei Übergabe an den Beförderer | § 11 Abs. 1 Nr. 1 |
| Beförderer, bis zu drei | befoerderer1 … befoerderer3 |
BEFOERDERER |
BEF |
bei Übernahme des Abfalls | § 11 Abs. 1 Nr. 2 |
| Zwischenlager (Betreiber eines Geländes zur kurzfristigen Lagerung oder zum Umschlag) | zwischenlager |
ZWISCHENLAGER |
ZWL |
bei Übernahme des Abfalls | § 11 Abs. 1 Nr. 3 |
| Entsorger | entsorger |
ENTSORGER |
ENT |
unverzüglich nach Annahme | § 11 Abs. 1 Nr. 4 |
| Behörde | – | BEHOERDE |
BEH |
– | eigener Layer, legt die Behörde an |
Beförderer und Zwischenlager dürfen auch nach der Übernahme signieren, aber vor der Übergabe an den Nächsten, wenn das mit dem Vorgänger schriftlich vereinbart ist (§ 19 Abs. 2 NachwV).
Rolle kennt außerdem PROV (Provider), BEVERZ, MAK (Makler) und SONST. Für die Layer eines Begleitscheins brauchst du nur die oben genannten.
Rolle und LayerType sind zwei verschiedene Angaben
LayerType sagt, welcher Layer angehängt wird. Rolle (im Schema ATBRolle) sagt, für wen ein Layer angelegt wird, der seine Rolle nicht schon im Namen trägt: Vorlage- und Ergänzungslayer, dazu der Basislayer eines Übernahmescheins. Deshalb verlangt die API die Rolle genau dort, in XmlOptions.atb_rolle.
Layer: wie ein Begleitschein wächst¶
Ein elektronischer Begleitschein ist kein Formular, das nacheinander ausgefüllt wird, sondern ein Stapel von Layern (Anlage 3 Nr. 2 c NachwV). Jeder Beteiligte legt einen eigenen Layer an, der den bisherigen Stand vollständig enthält, trägt darin seine Angaben ein und signiert ihn. Seine Signatur deckt damit die eigene Erklärung und die Kenntnisnahme aller vorherigen Angaben ab. Was einmal signiert ist, ändert niemand mehr. Korrekturen nach der Signatur des Entsorgers kommen in einen eigenen Ergänzungslayer.
flowchart TD
V["Vorlage<br/>optional, jede Rolle"] --> E[Erzeuger]
E --> B1[Beförderer 1]
B1 -->|direkt| ENT[Entsorger]
B1 -->|über ein Zwischenlager| Z[Zwischenlager]
Z --> B2["Beförderer 2 (und 3)"]
B2 --> ENT
ENT --> ERG["Ergänzung<br/>bei Korrekturen"]
ENT --> BEH[Behörde]
ERG --> BEH
Welcher Layer auf welchen folgen darf, legt das BMU-Schema fest:
| Layer | darf folgen auf | Signatur |
|---|---|---|
| Vorlage | – (erster Layer) | optional |
| Erzeuger | Vorlage oder als erster Layer | Pflicht |
| Beförderer | Erzeuger, Beförderer, Zwischenlager | Pflicht |
| Zwischenlager | Beförderer | Pflicht |
| Entsorger | Beförderer | Pflicht |
| Ergänzung | Entsorger, Ergänzung, Behörde | Pflicht |
| Behörde | Entsorger, Ergänzung, Behörde | im Schema optional |
Daraus folgen zwei Regeln, die Integrationen gern übersehen: Nach einem Zwischenlager kommt immer erst wieder ein Beförderer, nie direkt der Entsorger. Und der Entsorger übernimmt immer von einem Beförderer.
Der Vorlagelayer ist eine Vorbefüllung ohne Pflichtfelder, die jeder Beteiligte anlegen kann. Weil er keinem Beteiligten fest zugeordnet ist, trägt er eine Rolle.
Der Weg eines Begleitscheins¶
Der Normalfall mit einem Beförderer, wenn alle drei Beteiligten ZEDAL über eine Integration nutzen:
sequenceDiagram
autonumber
participant ERZ as Erzeuger-System
participant BEF as Beförderer-System
participant ENT as Entsorger-System
participant Z as ZEDAL
participant ZKS as ZKS-Abfall / Behörden
ERZ->>Z: Nummer abrufen (FetchNumbers)
ERZ->>Z: Begleitschein anlegen, Erzeuger-Layer füllen (BmuDocumentApi)
Note over ERZ: Mensch signiert den Erzeuger-Layer (QES)
ERZ->>Z: speichern und vermitteln (ImportTransportDocument, distribute)
Z-->>BEF: Begleitschein zustellen
Z-->>ENT: Begleitschein zustellen
BEF->>Z: abholen, Beförderer-Layer anlegen und füllen
Note over BEF: Fahrer signiert bei Übernahme (QES)
BEF->>Z: speichern und vermitteln
Z-->>ENT: neue Version zustellen
ENT->>Z: abholen, Entsorger-Layer anlegen und füllen
Note over ENT: Mensch signiert nach Annahme (QES)
ENT->>Z: speichern, vermitteln, zur Meldung vormerken (distribute, dekadenmeldung)
Z-->>ERZ: abgeschlossenen Begleitschein zustellen
Z-->>BEF: abgeschlossenen Begleitschein zustellen
Note over Z: Dekadenmeldung, in der Regel 10 Tage nach Annahme
Z->>ZKS: Begleitschein an die Behörde übermitteln
Der vollständig signierte Begleitschein geht vom Entsorger an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde und zugleich an den Erzeuger und alle Beförderer (§ 11 Abs. 3, § 19 Abs. 4 NachwV). Der Weg zur Behörde führt über die ZKS-Abfall, die gemeinsame Einrichtung der Länder für die elektronische Nachweisführung (§ 20 NachwV).
Wen ZEDAL beim Vermitteln beliefert, ermittelt es aus den behördlichen Nummern von Erzeuger, Beförderern, Zwischenlager und Entsorger im Dokument. Beteiligte bei ZEDAL bekommen den Begleitschein in ihren Versandpapier-Bereich, Beteiligte bei anderen eANV-Anbietern über die ZKS-Abfall. Die Behörde ist kein Beteiligter im Sinne der Vermittlung; sie erhält den Begleitschein über die Dekadenmeldung. Umgekehrt kommen Begleitscheine von Beteiligten bei anderen Anbietern in deinem Posteingang an. Wie dein System beide Eingänge abholt, steht unter Eingänge abholen.
Fristen¶
| Wer | Was | Frist | NachwV |
|---|---|---|---|
| Erzeuger | Erzeuger-Layer signieren | spätestens bei Übergabe | § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 |
| Beförderer, Zwischenlager | eigenen Layer signieren | spätestens bei Übernahme; mit schriftlicher Vereinbarung vor der Übergabe an den Nächsten | § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 19 Abs. 2 |
| Entsorger | Entsorger-Layer signieren | unverzüglich nach Annahme | § 11 Abs. 1 Nr. 4 |
| Entsorger | Begleitschein an die Behörde, den Erzeuger und alle Beförderer | spätestens 10 Kalendertage nach Annahme | § 11 Abs. 3, § 19 Abs. 4 |
| alle | geänderten Begleitschein erneut an Behörden und Beteiligte | unverzüglich | § 11 Abs. 6 |
| Erzeuger und Einsammler | Übernahmeschein ausfüllen | spätestens bei Übernahme | § 12 Abs. 3 |
| alle Registerpflichtigen | Beleg ins Register | 10 Kalendertage nach Erhalt | § 24 Abs. 2 und 3 |
| alle Registerpflichtigen | Register aufbewahren | 3 Jahre ab Einstellung | § 25 Abs. 1 |
| alle | Nachreichen nach einer Störung | 10 Kalendertage nach Behebung | § 22 Abs. 4 |
Die 10-Tage-Frist für den Entsorger beginnt mit der Annahme, nicht mit seiner Signatur. Speichere den Entsorger-Layer deshalb direkt nach der Signatur in ZEDAL; die Meldung an die Behörde terminiert ZEDAL ab dem Annahmedatum.
Sonderfälle¶
Mehrere Beförderer¶
Bis zu drei Beförderer stehen in befoerderer1 bis befoerderer3; jeder legt einen eigenen Beförderer-Layer an. Wechselt der Beförderer unterwegs, bescheinigt der neue die Übernahme im Begleitschein selbst, nicht über einen Übernahmeschein (§ 19 Abs. 4 NachwV).
Zwischenlager¶
Das Zwischenlager legt nach dem ersten Beförderer seinen Layer an und trägt in zwischenlager.uebergabe_datum die Übergabe ein. Danach folgt wieder ein Beförderer, der den Abfall zum Entsorger bringt.
Sammelentsorgung mit Übernahmescheinen¶
Sammelt ein Einsammler kleine Mengen bei vielen Erzeugern ein, führt er statt eines Entsorgungsnachweises einen Sammelentsorgungsnachweis (§ 9 NachwV), und die Pflichten des Erzeugers aus dem Nachweisverfahren treffen ihn selbst (§ 9 Abs. 3 NachwV). Der Ablauf hat zwei Ebenen:
- Je Erzeuger ein Übernahmeschein. Erzeuger und Einsammler füllen ihn spätestens bei der Übernahme aus (§ 12 Abs. 3 NachwV).
- Je Sammeltour ein Begleitschein. Der Einsammler füllt ihn mit Beginn der Einsammlung aus und trägt sich als Beförderer ein (§ 13 Abs. 1 NachwV). Im Erzeugerfeld steht eine fiktive Erzeugernummer: Landeskenner, ein „S“, der Rest Nullen. Vor der Übergabe an den Entsorger trägt er die Nummern der Übernahmescheine ein, beim elektronischen Begleitschein in das eigene Feld
uns_nrn, nicht invermerke. Sammelt er in mehreren Ländern, führt er je Land einen eigenen Begleitschein (§ 13 Abs. 2 NachwV).
Ab der Übergabe an den Entsorger läuft der Sammel-Begleitschein wie jeder andere.
Kleinmengen¶
Fallen bei einem Erzeuger im Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle an, braucht er keinen Begleitschein. Erzeuger und Entsorger führen dann einen Übernahmeschein (§ 2 Abs. 2, § 16 NachwV).
Annahme verweigert¶
Nimmt der Entsorger den Abfall nicht an, hält er das in seinem Layer mit entsorger.annahme_verweigert fest.
Störung und Quittungsbeleg¶
Fällt die elektronische Kommunikation aus, ersetzt ein Quittungsbeleg den Begleitschein (§ 22 NachwV). Die elektronische Fassung reichst du nach Behebung binnen 10 Kalendertagen nach. Im Dokument hält quittungsbeleg am jeweiligen Beteiligten fest, ob ein Quittungsbeleg verwendet wurde, beim Entsorger zusätzlich quittungsbeleg_verwendet.
Korrektur nach dem Abschluss¶
Signierte Layer bleiben unverändert. Eine Korrektur oder Ergänzung kommt in einen Ergänzungslayer mit der Rolle dessen, der korrigiert, und der Begleitschein geht unverzüglich erneut an Behörden und Beteiligte (§ 11 Abs. 6 NachwV). Den Ablauf zeigt Begleitschein je Rolle.
Storno¶
Die NachwV selbst kennt keinen Storno. ZEDAL führt ein Storno-Kennzeichen am Transportdokument, das du beim Speichern mit cancel setzt; es steht danach in zusatz.storniert. Einen stornierten Begleitschein stellt ZEDAL den Beteiligten zu, meldet ihn aber nie an die Behörden. Siehe Begleitschein je Rolle.
Was ZEDAL übernimmt und was bei dir bleibt¶
| Aufgabe | ZEDAL | Dein System |
|---|---|---|
| BMU-XML erzeugen, Layer anhängen, Felder schreiben, Schema und Prüfziffern prüfen | BmuDocumentApi |
liefert die Daten, hält das XML |
| Begleitschein- und Übernahmescheinnummern | FetchNumbers |
ruft sie ab, bevor ein Schein angelegt wird |
| Qualifizierte Signatur | WebSigner: Signaturvorgang, Freigabe beim Vertrauensdiensteanbieter | zeigt dem Menschen den Signaturlink |
| Zustellen an die übrigen Beteiligten | Vermittlung beim Speichern (distribute) |
holt Eingänge regelmäßig ab |
| Übermitteln an die Behörden über die ZKS-Abfall | Dekadenmeldung nach dem Speichern des Entsorger-Layers (dekadenmeldung) |
setzt das Kennzeichen; lässt die Meldung für den Entsorger-Account einrichten |
| Register, Fristüberwachung, Aufbewahrung | – | führt das Register und überwacht die Fristen |
Signieren kann nur ein Mensch
Die qualifizierte Signatur ist eine Willenserklärung der Person, die signiert, unter ihrer alleinigen Kontrolle über das Signaturmittel. Dein System kann alles davor vorbereiten: Daten übernehmen, Layer anlegen, prüfen, den Signaturvorgang anlegen. Freigeben muss die Signatur der Mensch selbst, beim Vertrauensdiensteanbieter mit seinem zweiten Faktor. Plane deine Oberfläche so, dass dieser Schritt an der richtigen Stelle im Ablauf steht: beim Fahrer an der Übernahme, beim Entsorger an der Waage.
Weiter¶
- Begleitschein je Rolle: Erzeuger, Beförderer, Zwischenlager, Entsorger und Einsammler, jeweils mit Code
- Begleitschein und Übernahmeschein: die Aufrufe im Detail, auch über REST
- Signieren mit dem WebSigner: der Signaturvorgang aus Sicht deiner Anwendung